Rechtsprechung
SG Duisburg, 02.05.2011 - S 16 SO 94/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verurteilter hat keinen Anspruch auf Übernahme der Miete für die Zeit seiner Untersuchungshaft; Anspruch eines Verurteilten auf Übernahme der Miete für die Zeit seiner Untersuchungshaft
- rabüro.de
Zur Übernahme der Miete während der Untersuchungshaft durch Sozialhilfeträger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - L 23 SO 46/10
Miete während Inhaftierung; besondere Lebensverhältnisse, soziale Schwierigkeiten
Auszug aus SG Duisburg, 02.05.2011 - S 16 SO 94/09
Der Anspruch ist jedoch nicht bereits wegen § 5 Abs. 2 SGB II ausgeschlossen (so aber: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.05.2010, Az: L 23 SO 46/10 B ER), denn nach § 7 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB II erhält derjenige erwerbsfähige Hilfebedürftige gerade keine Leistungen nach dem SGB II, der sich - wie der Kläger - in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung befindet.Der Kläger gehört nicht zum Personenkreis der nach § 67 SGB XII Leitungsberechtigten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.05.2010, Az: L 23 SO 46/10 B ER).
Die Schwierigkeiten, bei bestehenden Mietschulden neuen Wohnraum anzumieten, sind Lebensschwierigkeiten allgemeiner Art, denen der allein stehende Kläger mithilfe des für ihn zuständigen Job Centers (etwa durch Mietübernahmeerklärungen gegenüber einem neuen Vermieter) oder mit der angebotenen Hilfe der Beklagten begegnen kann (vgl. zum Ganzen: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.05.2010, Az: L 23 SO 46/10 B ER).
- SG Münster, 02.05.2005 - S 12 SO 31/05
Auszug aus SG Duisburg, 02.05.2011 - S 16 SO 94/09
Damit gehören die Kosten der Unterkunft aber nicht zum gegenwärtigen Bedarf des Klägers an Hilfe zum Lebensunterhalt (ebenso: SG Münster, Beschluss vom 02.05.2005, Az: S 12 SO 31/05 ER und SG Duisburg, Urteil vom 06.08.2008, Az: S 16 (35) SO 2/06).§ 34 Abs. 1 SGB XII ist vorliegend dem Grunde nach anzuwenden (ebenso: SG Münster, Beschluss vom 02.05.2005, Az: S 12 SO 31/05 ER).
- LSG Bayern, 17.09.2009 - L 18 SO 111/09
Sozialhilfe - Übernahme von Mietschulden gem § 34 SGB 12 - Übernahme von …
Auszug aus SG Duisburg, 02.05.2011 - S 16 SO 94/09
Insoweit ist die Hilfe zur Erhaltung der Wohnung (§ 4 VO) auch präventiv, weil sie im Hinblick auf eine bevorstehende, konkret abzusehende Entlassung erforderlich ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 17.09.2009, Az: L 18 SO 111/09 B ER).